Herzlich willkommen auf der Internetseite GmbH Polen !
Die Internetseite - Polen GmbH - wird von der Rechtsanwaltskanzlei A. Martin mit Sitz in Löcknitz (Deutschland) und Stettin (Polen) präsentiert.
Hier erhalten Sie rechtliche Informationen zum Thema GmbH-Gründung in Polen!
Sie wollen eine GmbH in Polen (Spółka z ograniczoną odpowiedzialnością oder kurz Sp.z o.o. ) oder eine andere Firma in Polen (z.B. Einzelfirma oder GbR oder OHG) gründen? Wir unterstützen Sie gern dabei!
Sie benötigen zunächst Informationen zum polnischen GmbH-Recht und wollen sich über die juristischen Schritte bei der Gründung einer polnischen GmbH ( (Sp. z o.o. ) informieren? Wir stehen gern für eine Beratung zu diesen Thema, sowohl in der Kanzlei in Polen oder auch in der deutschen Kanzlei zur Verfügung!
Die Kanzlei A. Martin betreut seit Jahren deutsche Firmen, die sich in Polen selbstständig machen und eine polnische GmbH errichten wollen. Wir verfügen über Erfahrungen in Bezug auf die Gründung von GmbH`s in Polen und im Umgang mit polnischen Behörden und Gerichten und kennen die polnische Mentalität. Gerade Mentalitätsfragen sollte man nicht unterschätzen. Das polnische Geschäftsgebahren unterscheidet sich gerade im Hinblick auf Organisation und Zuverlässigkeit erheblich vom deutschen. Hier müssen Sie sich auch bei der späteren Vertragsgestaltung absichern. Denken Sie auch daran, dass die Satzung für zukünftige Änderungen flexibel sein muss (neue Geschäftsführer/ Gesellschafter/ neue Anteile etc.)
Auf den nachfolgenden Seiten erhalten Sie sowohl Informationen über den Ablauf der Gründung einer polnischen GmbH (Sp.z o.o.), als auch Anmerkungen zu den rechtlichen Besonderheiten und praktische Hinweise bei deren Umsetzung vor Ort bei der GmbH-Gründung. Grundsätzlich kann man sagen, dass die Firmengründung im polnischen Nachbarland rechtlich und auch praktisch etwas schwieriger ist als beispielsweise die Gründung einer Firma in Deutschland. Das polnischen GmbH-Recht ähnelt zwar den deutschen Regelungen, allerdings gibt es weit aus häufiger Probleme bei der Umsetzung. Meist zeigen sich polnische Notare und vor allem das polnische Registergericht (KRS) bei der GmbH- Gründung nicht besonders flexibel, gerade im Hinblick auf vom Normalfall abweichende Regelungen in der Satzung der Gesellschaft. Um sich nicht der Gefahr auszusetzen, dass die Eintragung der Gesellschaft abgelehnt wird, sollte man einen Rechtsanwalt in Polen mit der Gründung der Gesellschaft beauftragen. Wir stehen Ihnen hierfür zur Verfügung!
Beachten Sie - auch schon im Vorfeld der Gründung, dass auch die Auswahl der polnischen Geschäftspartner wohl überlegt sein will! Häufig gibt es auch hier Probleme, die sich natürlich erst später zeigen, aber besonders unangenehm sind.
Wir unterstützen Sie auch bei der Suche nach geeigneten Geschäftsräumen, vor allem im Raum Stettin, aber auch in anderen Regionen Polens (Danzig, Posen, Warschau, Krackow).
Für eine umfassende Unternehmensberatung stehen wir zur Verfügung! Eine kurzfristige Realisierung Ihrer Projekte ist möglich, sofern Sie dies wünschen!
Wir unterstützen Sie - z.B. bei der Gründung einer polnischen Firma - sowohl bei der Marktanalyse über Gründung der polnischen Firma bis hin zur weiteren, ständigen Betreuung im Ausland bei Vertragsangelegenheiten auf dem Gebiet des deutschen und polnischen Rechts.
Die polnische GmbH wird häufig von deutschen Geschäftsleuten bevorzugt, da ebenso, wie in Deutschland, die Haftung der Gesellschafter einer GmbH in Polen auf die Stammeinlage (Mindesteinlage 50.000,00 PLN = rund 17.000,00 Euro) begrenzt ist.
Für nähere Informationen zur Person des Verfassers klicken Sie bitte den entsprechenden Link.
Sie suchen auf einen Rechtsanwalt in Stettin oder CLASS="p" STYLE="color: rgb(0, 0, 204); "Sie suchen einen Rechtsanwalt in Polen/GmbH ?
Oder auf Adwokat w Niemczech?
Kancelaria/ Prawnik w Polsce?
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