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Der Umgang mit polnischen Behörden ist schon bei der GmbH-Gründung in Polen unumgänglich. So muss zum Beispiel für die GmbH eine sog. REGON-Nummer beim Statistikamt beantragt werden. Beim Finanzamt erfolgt eine Anmeldung, dort erhält man die sog. NIP (die Steuernummer) für Polen. Beim Registergericht (KRS) erfolgt die Anmeldung der GmbH.
Zunächst ist in Polen der persönliche Kontakt wichtiger als in Deutschland. Telefonisch kann man bei Behörden in Polen wenig klären. Meist macht dies nur Sinn, wenn man den Sachbearbeiter persönlich kennt. Auch die Auskunftsbereitschaft - gerade in Rechtsangelegenheit - bei polnischen Behörden lässt häufig zu wünschen übrig.
Die Anmeldung z.B. bei den obigen Behörden schafft man faktisch nur allein - mit erheblichen Zeitaufwand - wenn man der polnischen Sprache mächtig ist. Die Kommunikation auf Englisch funktioniert meist nicht. Auf Russisch sollte man besser nicht versuchen zu kommunizieren, da dies häufig sehr negativ aufgefasst wird. Auch kommt in Polen schlecht bei Behörden und Bürgern an, wenn man ohne weiteres voraussetzt, dass der Gesprächspartner Deutsch spricht.
Höfliches Auftreten erleichtert häufig die Abwicklung der Behördenangelegenheiten. Aggressives Verhalten und das sofortige und hartnäckige Einfordern von Ansprüchen - selbst, wenn man im Recht ist - führen meist dazu, dass sich die Angelegenheit erheblich verzögert.
Wenn Unterschriften in Polen auf Behördenpapieren oder im Rechtsverkehr (z.B. bei Vollmachten) zu leisten sind, ist es üblich deutlich und leserlich mit Vor- und Zunamen zu unterschreiben. Weiter ist es in Polen - nicht nur bei Kontakt mit Behörden - üblich, dass zugleich die Unterschrift mit dem Firmenstempel “abgestempelt” wird.
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