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I. gesetzliche Grundlagen der polnischen GmbH-Gründung
Die gesetzlichen Grundlagen über die Gründung einer GmbH in Polen findet man im Wesentlichen im polnischem Gesetzbuch über die Handelsgesellschaften vom 15. September 2000, nachfolgend HGG-Polen genannt. Im Rahmen des Beitritts Polens zur EU ist der polnische Gesellschaftsrecht an westliche Standards angepasst worden. Dabei hat man sich in Polen auch stark am deutschen GmbH-Recht orientiert. Seit dem 1.01.2001 ist das polnische HGG nun in Kraft getreten. Ziel der diversen Änderungen war, die Entwicklung des Unternehmertums im Land sowie die wirtschaftliche Zusammenarbeit mit dem Ausland zu fördern.
Darüber hinaus enthält auch das Gesetz über das Recht der Wirtschaftstätigkeit vom 19. November 1999, nachfolgend WiTG-Polen genannt, einige wichtige Regelungen im Zusammenhang mit der GmbH-Gründung in Polen.
Zuletzt sei noch auf das Gesetz über das Landes - Gerichtsregister vom 20. August 1997, nachfolgend LGRegG - Polen genannt, hingewiesen.
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