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1. Einkommenssteuer für juristische Personen - für die polnische GmbH - die CIT
Die Einkommenssteuer für juristische Personen - also auch für die GmbH in Polen - ist im polnischen Körperschaftssteuergesetz geregelt, obwohl man in Polen diese Steuer nicht als Körperschaftssteuer bezeichnet. Durchgesetzt hat sich die Kurzbezeichnung CIT (englisch Company Income Tax). Das Gesetz in Polen unterscheidet hier zwischen der beschränkten und unbeschränkten Steuerpflicht.
Der unbeschränkten Steuerpflicht unterliegen alle Rechtsobjekte (juristische Personen/ also auch die polnische GmbH), die ihren Sitz oder den Ort der Geschäftsleitung in Polen haben.
Die beschränkt Steuerpflichtigen sind Steuersubjekte, die in Polen weder ihren Sitz noch den Ort der Geschäftsleitung haben und in Polen Einkünfte erwirtschaften. Nach Artikel 19 Abs. 1 des Körperschaftssteuergesetzes-PL unterliegt das zu versteuernde Einkommen unabhängig von seiner Verwendung, der Besteuerung mit einem Körperschaftssteuersatz von 19 %.
CIT also = 19 %
2. Die Umsatzsteuer in Polen
Die Umsatzsteuer ist auch in Polen eine Verkehrssteuer. Geregelt ist die Umsatzsteuer im polnischen Umsatzsteuergesetz-PL, welches mit dem Beitritt Polens zur Europäischen Union in Kraft getreten ist.
Die Gegenstände der Besteuerung nach dem polnischen Umsatzsteuergesetz PL (Artikel 5) sind:
- die entgeltliche Warenlieferung und die entgeltliche Ausführung von Dienstleistungen im Inland (Polen),
- die Ausfuhr von Waren,
- die Einfuhr von Waren,
- der innergemeinschaftliche Erwerb von Waren im Inland gegen Entgelt,
- die innergemeinschaftliche Lieferung von Waren.
Das polnische Umsatzsteuergesetz sieht zahlreiche Befreiungen von der Umsatzsteuer in Polen vor (0 %, so genannter Nullsatz). Hierzu gibt es eine Vielzahl von unterschiedlichen Normen. Von der Umsatzsteuer befreit sind z. B. bestimmte Branchen, wie die staatliche Post, Dienstleistungen im Bereich des Gesundheitswesens und gewisse kulturelle Dienstleistungen. Darüber hinaus gibt es diverse Steuerbefreiungstatbestände in Polen.
Der normale Umsatzsteuersatz in Polen beträgt derzeit 22 %. Daneben gibt es für bestimmte Lieferungen und Leistungen ermäßigte Steuersätze in Höhe von 3% bzw. 7%. Mit 3% Umsatzsteuer werden u. a. bestimmte landwirtschaftliche Produkte und auch Dienstleistungen im Bereich der Landwirtschaft besteuert. Mit dem Steuersatz von 7% Umsatzsteuer werden z. B. im Bereich von Gesundheitsgütern, Baustoffen, Jagd- und Fischereigütern und Dienstleistungen in obigen Bereichen Besteuerungen vorgenommen.
Damit beträgt die Umsatzsteuer in Polen derzeit im Normalfall 22 %.
3. Rechtsgeschäftssteuer in Polen
Die Rechtsgeschäftssteuer - oder auch Zivilvertragsteuer genannt - ist ebenso wie die Umsatzsteuer eine Verkehrssteuer. Die Rechtsgeschäftssteuer ist eine typische polnische Steuer; diese Steuer gibt es nicht in Deutschland. Geregelt ist diese im polnischen Rechtsgeschäftssteuergesetz. Die Rechtsgeschäftssteuer wurde im Jahr 2001 in Polen eingeführt.
Grundsätzlich kann man sagen, dass die Rechtsgeschäftssteuer in Polen auf Verträge Anwendung findet, die eine Vermögensverlagerung als Vertragsgegenstand haben, sofern das Umsatzsteuergesetz nicht greift.
Die Rechtsgeschäftssteuer findet nur auf bestimmten Verträge Anwendung. Zu diesen Verträgen gehören:
- Kauf- und Tauschverträge von Gegenständen und Vermögensrechten
- Darlehensverträge,
- Gesellschaftsverträge,
- Hypothekenbestellung,
- Bestellung entgeltlichen Nießbrauchs,
- Schenkungsverträge.
Die Rechtsgeschäftssteuer in Polen ist eine Pauschalsteuer, die entweder prozentual erhoben wird (im Normal 1% bis 2%) oder in bestimmten Fällen auch als feste Summe abgezogen wird.
Wichtig ist z. B., dass bei Verkäufen von Immobilien der Steuersatz 2% beträgt. Zu beachten ist dabei, dass es auf den Marktwert der Immobilie ankommt und nicht auf den Verkaufspreis.
Zivilvertragssteuer beträgt in den wichtigsten Fällen 2 %.
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