Schnelle und professionelle Firmengründung in Polen seit 2005!
GmbH in Polen gründen!
1. Beratung zur GmbH-Gründung
Eine GmbH in Polen gründen, wollen immer mehr deutsche Geschäftsleute. Der erste Schritt zur Gründung einer Spzoo ist immer die Beratung beim Rechtsanwalt. Diese muss nicht zwingend vor Ort (Stettin) erfolgen, sondern kann per E-Mail oder Telefon vorgenommen werden.
Nach der Beratung und Wahl der richtigen Rechtsform benötigen wir dann Informationen zur Erstellung der Satzung der polnischen GmbH. Auch hier ist kein Termin vor Ort erforderlich. Wir benutzen – für eine schnellere Registrierung beim polnischen Handelsregister (KRS) – eine Standardsatzung.
Die Unternehmensgründung erfolgt vor Ort in Stettin (Szczecin) beim polnischen Notar. Um Mandanten weitere Anfahrten zu ersparen, eröffnen wir am gleichen Tag das Bankkonto für die Vor-GmbH (Spzoo in Gründung) und melden die GmbH beim polnischen Handelsregister (KRS) an.
Sie wollen eine GmbHin Polen (Spółka z ograniczoną odpowiedzialnością oder kurz Sp. z o.o. ) oder eine andereFirma in Polen (z.B. Einzelfirma oder GbR oder OHG) gründen? Wir unterstützen Sie gern dabei!
Vorteile der polnischen GmbH:
steuerliche Vorteile
geringes Mindeststammkapital
Haftung begrenzen
vor Ort in Polen tätig werden
Diepolnische Spzoowird häufig von deutschen Geschäftsleuten bevorzugt, da ebenso, wie in Deutschland, die Haftung der Gesellschafter einer GmbH in Polen auf die Stammeinlage (Mindesteinlage5.000,00 PLN = rund 1.200 Euro)begrenzt ist. Die Spzoo ist flexibler als eine Einzelfirma in Polen. Der Gründungsaufwand ist aber nicht viel größer als bei der Einzelfirma.
Gründen Sie eine GmbH in Polen sicher über einen deutsch-polnischen Rechtsanwalt:
Beratung in Bezug auf die richtige Rechtsform
Gestaltung des Gesellschaftsvertrages
Wahrnehmung des Notartermins bei einem polnischen Notar
Erstellen der Anmeldeunterlagen (KRS)
Eröffnung eines Bankkontos in Polen
Beantragung der REGON
Bentragung der NIP
darüber hinaus
Vermittlung eines deutschsprachigen Buchhaltungsbüros in Polen
Vermittlung einer Person, die zuverlässig Übersetzungstätigkeiten vor Ort durchführt und auch
bei der Suche nach einem Geschäftslokal behilflich ist ggfs. Geschäftskontakte herstellen kann (Raum Stettin)
Sie benötigen zunächst Informationen zum polnischen Gesellschaftsrecht und wollen sich über die juristischen Schritte bei der Gründung einerpolnischen GmbH ( (Sp. z o.o. ) informieren? Wir stehen gern für eine Beratung zu diesen Thema, sowohl in der Kanzlei in Polen(Rechtsanwalt in Polen) oder auch in der deutschen Kanzlei zur Verfügung!
Ich bin Rechtsanwalt seit 2003 und seit 2005 als erster deutscher Anwalt in Stettin bei der Rechtsanwaltskammer Stettin (Prawnik zagranicny – Nummer 0001) zugelassen. Zusammen mit meinen polnischen Kollegen (polnische Adwokat – Rechtsanwälte/ Bürogemeinschaft) gründen wir seit 2005 fast ausschließlich für deutsche Mandanten Firmen in Polen, insbesondere in Form der Gesellschaft mit beschränkter Haftung.
Kanzlei Andreas Martin
Die Kanzlei Andreas Martin – mit Sitz in Polen (Stettin) –Berlin– Marzahn-Hellersdorf (Zweigstelle) und Blankensee (MV) betreut seit Jahren deutscheFirmen und Geschäftsleute, die sich in Polen selbstständig machen und eineFirmaerrichten wollen. AlsRechtsanwalt in Berlin-MarzahnvertrittRechtsanwaltMartin auch Mandanten inBerlinundBrandenburg.In der Berliner Kanzlei betreut Rechtsanwalt Martin – neben deutsch-polnischen Mandaten – auch arbeitsrechtliche Fälle (Klagen auf Arbeitslohn,Kündigungsschutzklagen,Abfindungen,Aufhebungsverträge). AlsRechtsanwalt im Arbeitsrecht in Berlinist eine Vertretung vor dem Arbeitsgericht Berlin möglich. Wir bearbeiten nicht nur deutsch-polnische Mandate.
Rechtsanwalt A. Martin ist in Polen in die Liste der ausländischen Rechtsanwälte – welche bei deRechtsanwaltskammer Stettingeführt wird – als erster deutscher und auch als erster ausländischer Anwalt aufgenommen worden. Die Kanzlei in Stettin firmiert unter der Bezeichnung “Kancelaria Prawna- Prawnik niemiecki – Andreas Martin” und besteht inBürogemeinschaftmit3 polnischen Anwälten(Adwokaci).
anwaltliche Hilfe
Wir verfügen über Erfahrungen impolnischen Gesellschaftsrechtund imUmgang mit polnischen BehördenundGerichtenund kennen die polnische Mentalität.
GeradeMentalitätsfragensollte man nicht unterschätzen. Das polnische Geschäftsgebahren unterscheidet sich gerade im Hinblick auf Organisation und Zuverlässigkeit erheblich vom deutschen. Hier müssen Sie sich auch bei der späterenVertragsgestaltungabsichern. Denken Sie auch daran, dass dieSatzungfür zukünftige Änderungen flexibel sein muss (neue Geschäftsführer/ Gesellschafter/ neue Anteile etc.).
Seien Sie vorsichtig beiFirmengründungendurch Privatfirmen und beim Kauf vonVorratsgesellschaften. In Polen können auch Nichtjuristen juristische Dienstleistungen anbieten. Bei Vorratsgesellschaften – die es in Polen ohnehin kaum gibt – besteht das Problem, dass Sie nicht überprüfen können, ob hier Steuerschulden bestehen.
Rechtsberatung
Die anwaltliche Beratung ist gerade für diejenigen Geschäftsleute, die Polnisch nicht verstehen, unumgänglich. Eindeutscher Rechtsanwalt(Kanzlei Berlin-Stettin) kann Ihnen die Unterschiede zwischen dem polnischen und dem deutschen Gesellschaftsrecht erläutern. Nicht jeder in Polen, der Rechtsberatung erteilt, ist auch geeignet hierfür. In Polen gibt es keinRechtsberatungsgesetz.
Es kann von daherjederRechtsraterteilen, egal, ob dieser Sachkenntnis hat oder nicht. Aufpassen sollten Sie von daher bei Privatfirmen und sog.“Wirtschaftskanzleien”, dort muss nicht unbedingt ein Jurist tätig sein.
Fragen Sie, von wem Sie beraten werden und ob diese Person in Polen als Rechtsanwalt (Adwokat) oder Rechtsberater (Radca Prawny) zugelassen ist.
Bei der Beauftragung einer deutsch-polnischen Anwaltskanzlei besteht der Vorteil, dass man dort sowohl das deutsche als auch das polnische Gesellschaftsrecht kennt und von daher von vornherein auf Unterschiede hinweisen kann.
Wie erfolgt die Unternehmensgründung?
Auf den nachfolgenden Seiten erhalten Sie sowohl Informationen über den Ablauf der Errichtung einer Sp.z o.o., als auch Anmerkungen zu den rechtlichen Besonderheiten und praktische Hinweise bei deren Umsetzung vor Ort bei derGesellschaftsgründung.
Grundsätzlich kann man sagen, dass dieFirmengründungim polnischen Nachbarland rechtlich und auch praktisch etwas schwieriger ist als beispielsweise die Errichtung einer Gesellschaft in Deutschland. Das polnischen Gesellschaftsrecht ähnelt zwar den deutschen Regelungen, allerdings gibt es weitaus häufiger Probleme bei der Umsetzung.
Nicht selten zeigen sich polnische Notare und vor allem das polnische Registergericht (KRS) nicht besonders flexibel und übergenau, gerade im Hinblick auf vom Normalfall abweichende Regelungen in der Satzung derGesellschaft. Um sich nicht der Gefahr auszusetzen, dass die Eintragung der Gesellschaft abgelehnt wird, sollte man einen Rechtsanwalt mit der Gründung der polnischen GmbH beauftragen.
Wir stehen Ihnen hierfür zur Verfügung!
Unternehmensberatung in Polen
Beachten Sie – auch schon im Vorfeld, dass auch die Auswahl derpolnischen Geschäftspartnerwohl überlegt sein will! Häufig gibt es auch hier Probleme, die sich natürlich erst später zeigen, aber besonders unangenehm sind.
Wir unterstützen Sie auch bei der Suche nach geeignetenGeschäftsräumenund nachGeschäftskontakten, vor allem im Raum Stettin, aber auch in anderen Regionen Polens (Danzig, Posen, Warschau, Krackow).
Für eine umfassendeUnternehmensberatungstehen wir zur Verfügung! Eine kurzfristige Realisierung Ihrer Projekteist möglich, sofern Sie dies wünschen!
Wir unterstützen Sie – z.B. bei der Gründung einer polnischen Firma– sowohl bei der Marktanalyse über Gründungderpolnischen Firmabis hin zur weiteren, ständigen Betreuungim Auslandbei Vertragsangelegenheiten auf dem Gebiet des deutschen undpolnischen Rechts.
Anwaltliche Beratung und Firmengründung seit 2005 in Polen!
Sofern Sie mit uns in Kontakt treten wollen, schreiben Sie uns eine E-Mail.