Gründung einer polnischen GmbH
Voraussetzungen, Ablauf und Sonderfälle
Voraussetzungen, Ablauf und Sonderfälle
Die nachfolgenden Ausführungen zum polnischen Gesellschaftsrecht beschäftigen sich mit der Gründung einer GmbH in Polen durch Ausländer. Die hier dargestellten Informationen sind nicht abschließend, sollen aber einen ersten Einblick über die rechtlich komplizierten Probleme der GmbH-Gründung in Polen geben. Trotz sorgfältiger Recherche wird keine Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der nachfolgenden Informationen übernommen.
Mehr Informationen können Sie gern in einem persönlichen Beratungsgespräche in der Kanzlei in Stettin oder in Rechtsanwaltskanzlei in Berlin – Marzahn erfragen.
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Welche Besonderheiten geltend für deutsche Gründer?
GmbH in Gründung, Alt-GmbH, Haftung der Geschäftsführung