Immobilienerwerb und GmbH-Gründung in Polen
polnisches Grundstück und Spzoo
polnisches Grundstück und Spzoo
Die Gründung oder der Erwerb einer polnischen GmbH (Spzoo), welche Eigentümerin eines Grundstücks in Polen ist, kann problematischer sein, wenn der Gesellschafter ein Ausländer ist. Grundsätzlich kann man aber sagen, dass der Grundstückserwerb in Polen durch Ausländer (deutsche Staatsbürger) viel einfacher geworden ist.
Klicken Sie einfach das entsprechende Gesetz an und es werden dann weitere Informationen angezeigt.
vor Beitritt Polens zur EU
Vor dem Beitritt Polens zur optischen Union war der Erwerb von Grundstücken/Immobilien in Polen stark für Ausländer beschränkt. Faktisch war immer eine Genehmigung erforderlich.
Beim Erwerb von Wohnungen war dies einfacher. Dies ist nun grundlegend anders. Zwar gibt es immer noch eine Genehmigungspflicht beim Erwerb von landwirtschaftlichen Grundstücken, allerdings sind die anderen Genehmigungen nicht mehr erforderlich.
ab Beitritt bis 2009
Ab dem Beitritt Polens zur EU (1. Mai 2004) galt aber das obige Gesetz in einer modifizierten Form. Während zuvor für den Grundstückserwerb durch Ausländer in Polen die Genehmigung in obiger Form die Regel war, war dies seit dem 1. Mai 2004 jetzt für EU- Bürger und EU-Unternehmen die Ausnahme. Allerdings war die Genehmigungspflicht nach dem polnischen Recht nicht komplett abgeschafft.
Eine Genehmigung für den Immobilienerwerb in Polen war immer noch erforderlich:
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heutige Rechtslage
Eine Genehmigung ist nur noch erforderlich beim Erwerb von landwirtschaftlichen Grundstücken. Eigentlich sollte auch dieser Genehmigungsvorbehalt komplett abgeschafft sein. Allerdings wurde dies aus politischen Gründen nicht gemacht. Nun gilt ein kompliziertes Genehmigungsverfahren für den Erwerb von landwirtschaftlichen Grundstücken in Polen.
Achtung: Dies gilt auch für den Erwerb einer Spzoo durch Ausländer, wenn diese Eigentümerin von landwirtschaftlichen Flächen in Polen ist.