Änderung des Mindeststammkapital der polnischen GmbH (Spzoo) von 50.000 PLN auf 5.000 PLN
Das Mindeststammkapital der polnischen GmbH wurde im Jahr 2009 von PLN 50.000,00 auf PLN 5.000,00 gesenkt.
Neben der Senkung des Mindeststammkapitals sind auch noch diverse andere Änderungen im polnischen Gesellschaftsrecht (AG) vorgesehen.
Auch gab es Änderungen bei der polnischen Einmann GmbH in Polen. Diese war früher unpraktisch da diverse Erklärungen des alleinigen Gesellschafters gegenüber der GmbH der notariellen Beurkundung bedurften. Dies führte dazu, dass der Gesellschafter faktisch häufig zum Notar musste, was kaum Sinn macht. In der Praxis war daher die Einmann GmbH die Ausnahme. Man gründete häufig eine GmbH in Polen unter Beteiligung eines zweiten Gesellschafters, der dann nur wenige Anteile hielt. Dies hat sich ebenfalls geändert. Eine notarielle Beurkundung von Gesellschafterbeschlüssen ist bei der polnischen Einmann GmbH nicht mehr notwendig.
Die Änderungen erfolgen, um die polnische GmbH international wettbewerbsfähig zu machen.
Dies hat zu einer Belebung des polnischen Marktes geführt. Die Folge waren erheblich mehr GmbH-Gründungen.
Die Gründung von GmbH (Spzoo) in Polen durch deutsche Geschäftsleute ist mittlerweile (2019) stark angestiegen. Wer auf den polnischen Markt tätig werden möchte, muss vor Ort agieren.
Rechtsanwalt A. Martin