zur Person
Rechtsanwalt Andreas Martin
Die Anwaltskanzlei A. Martin in Deutschland besteht seit dem Jahr 2003 und die Kanzlei in Polen seit dem Jahr 2005. Der Verfasser dieser Seiten – Rechtsanwalt Andreas Martin – ist seit Oktober 2005 als erster deutscher und ausländischer Anwalt in die Liste der ausländischen Rechtsanwälte der Rechtsanwaltskammer Stettin (Polen) eingetragen. Die Anwaltskanzlei in Stettin läuft unter der Firmierung Kancelaria Prawna Andreas Martin. Es erfolgt eine Zusammenarbeit in Bürogemeinschaft mit zwei polnischen Rechtsanwälten. Der Verfasser ist Mitglied der Rechtsanwaltskammer Stettin, der Anwaltskammer Mecklenburg-Vorpommern, der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht beim Deutschen Anwaltsverein, des Verbandes der Arbeitgeber (Polen) und der deutsch-polnischen Juristenvereinigung und Vertrauensanwalt der AvD. Weiter ist Anwalt Martin Fachanwalt für Arbeitsrecht und Fachanwalt für Familienrecht.