zur Person

Rechtsanwalt Andreas Martin

Werdegang

Die Anwaltskanzlei A. Martin in Deutschland besteht seit dem Jahr 2003 und die Kanzlei in Polen seit dem Jahr 2005. Der Verfasser dieser Seiten – Rechtsanwalt Andreas Martin – ist seit Oktober 2005 als erster deutscher und ausländischer Anwalt in die Liste der ausländischen Rechtsanwälte  der Rechtsanwaltskammer Stettin (Polen) eingetragen. Die Anwaltskanzlei in Stettin läuft unter der Firmierung Kancelaria Prawna Andreas Martin. Es erfolgt eine Zusammenarbeit in Bürogemeinschaft mit zwei polnischen Rechtsanwälten. Der Verfasser ist Mitglied der Rechtsanwaltskammer Stettin, der Anwaltskammer Mecklenburg-Vorpommern, der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht beim Deutschen Anwaltsverein,  des Verbandes der Arbeitgeber (Polen) und der deutsch-polnischen Juristenvereinigung und Vertrauensanwalt der AvD. Weiter ist Anwalt Martin Fachanwalt für Arbeitsrecht und Fachanwalt für Familienrecht.

Übersicht

  • 1972

    Jahrgang

  • Schulbesuch in Mewegen

    Gymnasium in Prenzlau

    Schulbesuch in Mewegen

  • ab 1994

    Jurastudium an der FU Berlin

  • Referendariat

    beim Kammergericht in Berlin

    Referendariat

  • 2003

    Zulassung als Rechtsanwalt

  • 2005

    Zulassung als ausländischer Anwalt in Stettin/Polen

    2005

  • 2010

    Eröffnung einer Zweigstelle in Berlin

Veröffentlichungen

  1. Aufsatz: “Die Anwaltschaft in der Bundesrepublik Deutschland” im polnischen Rechtsanwaltblatt “ingremio”
  2. Aufsatz “Möglichkeiten der Berufsausübung für polnische Anwälte in der Bundesrepublik Deutschland” im polnischem Anwaltsblatt“ingremio”
  3. Aufsatz “der ausländische Rechtsanwalt in der Bundesrepublik Deutschland” im polnischem Anwaltsblatt“ingremio”