Steuern in Polen
Steuern der polnischen GmbH
Steuern der polnischen GmbH
Einer der wichtigsten Gründe für die Gründung einer GmbH in Polen ist oft die geringere Steuerlast in Polen.
Klicken Sie einfach das entsprechende Gesetz an und es werden dann weitere Informationen angezeigt.
Körperschaftssteuer -CIT
Die Einkommenssteuer für juristische Personen – also auch für die GmbH in Polen – ist im polnischen Körperschaftssteuergesetz geregelt, obwohl man in Polen diese Steuer nicht als Körperschaftssteuer (Podatek dochodowy od osób prawnych) bezeichnet. Durchgesetzt hat sich die Kurzbezeichnung CIT (englisch Company Income Tax). Das Gesetz in Polen unterscheidet hier zwischen der beschränkten und unbeschränkten Steuerpflicht.
Der unbeschränkten Steuerpflicht unterliegen alle Rechtsobjekte (juristische Personen/ also auch die polnische GmbH), die ihren Sitz oder den Ort der Geschäftsleitung in Polen haben.
Die beschränkt Steuerpflichtigen sind Steuersubjekte, die in Polen weder ihren Sitz noch den Ort der Geschäftsleitung haben und in Polen Einkünfte erwirtschaften. Nach Artikel 19 Abs. 1 des Körperschaftssteuergesetzes-PL unterliegt das zu versteuernde Einkommen unabhängig von seiner Verwendung, der Besteuerung mit einem Körperschaftssteuersatz von 9% (vor 2017 waren dies noch 19 % und in den Jahren 2017 und 2018 waren dies 15 %).
Ab dem 1.1.2019 beträgt die CIT in Polen nur noch 9 %!
Einkommensteuer (PIT)
Die Einkommensteuer für natürliche Personen wird in Polen mit PIT abgekürzt. Diese ist im polnischen Einkommensteuergesetz geregelt. Unbeschränkt steuerpflichtig (für ihr weltweit erzieltes Einkommen) sind nach dem polnischen Recht ansässige natürliche Personen , allerdings müssen diese Personen keinen gewöhnlichen Aufenthalt in Polen haben, um unbeschränkt steuerpflichtig zu sein. Nichtansässige natürliche Personen sind in Polen beschränkt steuerpflichtig, das heißt mit ihren in Polen erzielten Einkünften.
Vertragssteuer
Die Rechtsgeschäftssteuer – oder auch Zivilvertragsteuer genannt – ist ebenso wie die Umsatzsteuer eine Verkehrssteuer. Die Rechtsgeschäftssteuer ist eine typische polnische Steuer; diese Steuer gibt es nicht in Deutschland. Geregelt ist diese im polnischen Rechtsgeschäftssteuergesetz. Die Rechtsgeschäftssteuer wurde im Jahr 2001 in Polen eingeführt.
Grundsätzlich kann man sagen, dass die Rechtsgeschäftssteuer in Polen auf Verträge Anwendung findet, die eine Vermögensverlagerung als Vertragsgegenstand haben, sofern das Umsatzsteuergesetz nicht greift.
Politiker sind nicht nur in Deutschland kreativ, wenn es um neue Steuern geht. In Polen gibt es eine Zivilvertragssteuer.
Die Rechtsgeschäftssteuer findet nur auf bestimmten Verträge Anwendung. Zu diesen Verträgen gehören:
Die Rechtsgeschäftssteuer in Polen ist eine Pauschalsteuer, die entweder prozentual erhoben wird (im Normal 1% bis 2%) oder in bestimmten Fällen auch als feste Summe abgezogen wird.
Wichtig ist z. B., dass bei Verkäufen von Immobilien der Steuersatz 2% beträgt. Zu beachten ist dabei, dass es auf den Marktwert der Immobilie ankommt und nicht auf den Verkaufspreis.
Umsatzsteuer
Die Umsatzsteuer ist auch in Polen eine Verkehrssteuer. Geregelt ist die Umsatzsteuer im polnischen Umsatzsteuergesetz-PL, welches mit dem Beitritt Polens zur Europäischen Union in Kraft getreten ist.
Die Gegenstände der Besteuerung nach dem polnischen Umsatzsteuergesetz PL (Artikel 5) sind:
Das polnische Umsatzsteuergesetz sieht zahlreiche Befreiungen von der Umsatzsteuer in Polen vor (0 %, so genannter Nullsatz). Hierzu gibt es eine Vielzahl von unterschiedlichen Normen. Von der Umsatzsteuer befreit sind z. B. bestimmte Branchen, wie die staatliche Post, Dienstleistungen im Bereich des Gesundheitswesens und gewisse kulturelle Dienstleistungen. Darüber hinaus gibt es diverse Steuerbefreiungstatbestände in Polen.
Der normale Umsatzsteuersatz in Polen beträgt derzeit 23 %.(seit dem Jahr 2011 – davor 22 %). Daneben gibt es für bestimmte Lieferungen und Leistungen ermäßigte Steuersätze in Höhe von 5% bzw. 8%.
Gewerbesteuer
Eine Gewerbesteuer gibt es in Polen nicht.
Kirchensteuer
Eine Kirchensteuer gibt es in Polen nicht.